Bei der KFZ- Haftpflicht handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung mit der Ihr möglicher Schadensersatz gegenüber eines Unfallgegners als versichert gilt.
Mit der freiwilligen Kaskoversicherung sichern Sie die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Sie haften als Halter Ihres Fahrzeugs für alle Schäden, die durch dieses Fahrzeug verursacht werden.
Da dieses Risiko als zu groß gilt, um es alleine aus den eigenen finanziellen Mitteln zu tragen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Haftung mit einer Versicherung abzusichern. Die Versicherung dafür schütz also den Halter des Fahrzeugs, Eigentümer und den Fahrer vor Schadenersatzansprüchen eines geschädigten Verkehrsteilnehmers. So sind beispielsweise Sachschäden (Reparaturkosten) und Personenschäden (Heilkosten/ Schmerzensgeld) oder sonstige Vermögensschäden (Verdienstausfall) versichert. Der KFZ- Haftpflichtversicherer prüft auch, ob die Ansprüche auch gerechtfertigt sind, unberechtigte werden über die Rechtsabteilung/ Anwälte abgewehrt.
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Die Kaskoversicherung wird Ihnen nicht vorgeschrieben, bietet allerdings einen sinnvollen zusätzlichen Schutz für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt es sich fast immer den Haftpflicht- Schutz um die Kasko zu erweitern. Sie sollten sich immer die Frage stellen: "Wie sehr schmerzt es im Geldbeutel, wenn das Fahrzeug einen Schaden davon trägt"?
Mittels einer Selbstbeteiligung im Schadenfall können Sie Ihren Beitrag senken. In der Regel werden die Selbstbehalte wie folgt vereinbart:
- Teilkaskoversicherung = 150 €
- Vollkaskoversicherung = 300 €
Folgende Fahrzeugschäden sind versichert:
Teilkasko:
Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild (oftmals im Premium-Tarif auch Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen), Glasschäden, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden), oftmals im Komfort-Tarif auch Marderbiss inklusive Folgeschäden.
Vollkasko:
Die Vollkaskoversicherung schließt auch Schäden ein, die durch Eigenverschulden oder einen Dritten entstanden sind: selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug, Vandalismus, Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht.